Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Daniel Günther Metalltechnik, Berlin

 

 

Unternehmen: Daniel Günther Metalltechnik

Sitz: Berlin

Anschrift: Hausstockweg 12, 12107 Berlin

Telefon: 01754186400   

E-Mail: info@metalltechnik-guenther.de  

Website: www.metalltechnik-guenther.de

 

Diese AGB gelten für Verträge mit Unternehmern (B2B) und Verbrauchern (Privatkunden). Bei Bauleistungen kann – sofern ausdrücklich vereinbart – zusätzlich die VOB/B gelten (siehe Ziffer 3).

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers im Bereich Metallbau/Schlosserei, insbesondere Herstellung, Lieferung, Montage, Reparatur und Instandsetzung (Werk- und Werklieferleistungen).

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Im B2B-Bereich gilt dies auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen leistet.

2. Angebote, Vertragsschluss, Leistungsumfang

2.1 Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend.

2.2 Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die individuelle Leistungsbeschreibung im Angebot/Auftrag sowie die Auftragsbestätigung. Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

2.3 Zeichnungen, Skizzen, Maße, Gewichte und technische Angaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Branchenübliche und zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.

3. VOB/B (nur bei ausdrücklicher Vereinbarung)

3.1 Die VOB/B wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies im Angebot/Auftrag ausdrücklich vereinbart ist (z. B. „Es gilt die VOB/B“).

3.2 Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nur wirksam einbezogen, wenn dem Auftraggeber bei oder vor Vertragsschluss die Möglichkeit der Kenntnisnahme eingeräumt wird und der Text der VOB/B tatsächlich übergeben bzw. zugänglich gemacht wird (z. B. als Ausdruck oder PDF-Anhang).

3.3 Soweit die VOB/B wirksam vereinbart ist, gelten deren Bestimmungen ergänzend. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Preise, Zusatzleistungen, Kostenvoranschläge

4.1 Alle Preise verstehen sich in EUR. Gegenüber Unternehmern gelten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer) ausgewiesen, sofern nicht anders angegeben.

4.2 Nicht im Angebot enthaltene Leistungen, die während der Ausführung erforderlich werden (z. B. zusätzlicher Befestigungs- oder Unterkonstruktionsaufwand, Demontage nicht vereinbarter Altteile, erschwerte Zugänglichkeit, Wartezeiten, fehlende bauseitige Vorleistungen, nachträgliche Änderungswünsche), werden nach Aufwand berechnet, sofern der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

4.3 Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

5. Zahlungsbedingungen, Zahlungsziel, Abschlagszahlungen

5.1 Rechnungen sind innerhalb des folgenden Zahlungsziels ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist:

• Privatkunden (Verbraucher): 10 Kalendertage netto ab Rechnungsdatum.
• Unternehmer (B2B): 14 Kalendertage netto ab Rechnungsdatum.

5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Üblich sind – je nach Projektgröße und Materialanteil – Abschläge nach Bau-/Leistungsfortschritt, z. B.:

• 40 % bei Auftragserteilung / Materialbestellung,
• 40 % nach Lieferung bzw. Montagebeginn,
• 20 % nach Abnahme/Fertigstellung.
Alternativ können Abschläge nach § 632a BGB entsprechend dem Wert der jeweils nachgewiesenen erbrachten Leistungen vereinbart bzw. abgerechnet werden.

5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Gegenüber Unternehmern kann der Auftragnehmer außerdem eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

5.4 Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und auf eigene Kosten sicher: freien Zugang zur Baustelle/Arbeitsstelle, geeignete Arbeitsbedingungen, erforderliche Anschlüsse (Strom/Wasser), sowie das Vorliegen notwendiger Unterlagen/Pläne und die Klärung von Leitungsverläufen, Untergrund und Tragfähigkeit.

6.2 Erforderliche Genehmigungen (z. B. Sondernutzung, Denkmalschutz, Gemeinschaftseigentum/WEG-Beschlüsse) hat der Auftraggeber einzuholen, sofern nicht anders vereinbart.

6.3 Verzögerungen und Mehrkosten infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Termine verlängern sich entsprechend.

7. Ausführungsfristen, Termine, höhere Gewalt

7.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

7.2 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände (z. B. Materialengpässe, Lieferverzögerungen, Streik, behördliche Anordnungen, extreme Witterung bei Außenmontagen) berechtigen zur angemessenen Verlängerung von Fristen und Terminverschiebungen.

8. Lieferung, Gefahrübergang, Teilleistungen

8.1 Bei Lieferung ohne Montage geht die Gefahr im B2B-Bereich mit Übergabe an den Transporteur über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe an den Verbraucher über.

8.2 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

9. Abnahme

9.1 Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Der Auftragnehmer kann die Abnahme in Textform verlangen.

9.2 Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Abnahmeaufforderung nicht innerhalb angemessener Frist ab, oder nutzt er die Leistung, kann eine Abnahme nach gesetzlichen Voraussetzungen als erfolgt gelten, soweit keine wesentlichen Mängel vorliegen.

10. Mängelrechte (Gewährleistung)

10.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neuherstellung) nach seiner Wahl, soweit gesetzlich zulässig und zumutbar.

10.2 Für Arbeiten an einem Bauwerk oder an Sachen, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung eines Bauwerks besteht, verjähren Mängelansprüche in der Regel in 5 Jahren ab Abnahme, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

10.3 Soweit die VOB/B wirksam vereinbart ist, richten sich Mängelrechte und Verjährung ergänzend nach der VOB/B.

10.4 Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung/Abnahme schriftlich anzuzeigen; im Übrigen bleiben handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt, soweit anwendbar.

11. Haftung

11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

11.3 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.

12.2 Im B2B-Bereich gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung (erweiterter Eigentumsvorbehalt), soweit gesetzlich zulässig.

13. Werkunternehmerpfandrecht (Reparatur/Werkstatt)

13.1 Bei Reparatur- und Werkstattleistungen steht dem Auftragnehmer wegen seiner Forderungen ein gesetzliches Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Sachen zu, soweit gesetzlich zulässig.

14. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher, falls anwendbar)

14.1. Wird der Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz (z. B. per E-Mail/Telefon/Online) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann ein Widerrufsrecht nach gesetzlichen Vorschriften bestehen. Eine Widerrufsbelehrung erfolgt – sofern erforderlich – gesondert.

15. Datenschutz

15.1. Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in den Datenschutzhinweisen des Auftragnehmers:

 https://metalltechnik-guenther.de/datenschutzerklaerung


 

16. Schlussbestimmungen

16.1. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingender Verbraucherschutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

16.2. Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann/Unternehmer, ist Gerichtsstand Berlin (Sitz des Auftragnehmers).

16.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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